Toleranz der Unregelmäßigkeiten

Unregelmäßigkeiten an der Fassade. Foto: Kurt Pultar

Die Schönheitshindernisse und die „Nicht-Reglementierten-Unregelmäßigkeiten“ und die Spontanvegetation sollen toleriert werden.

Wenn z.B. senkrechte Regenbahnen von Rost- oder Schmutzteilen die Fassade beleben oder Flecken an der Wand entstehen, so ist dies als schöne und willkommene Bereicherung zu betrachten.

Es haben viele Sandler im Haus geschlafen und anonyme „Künstler“ Wände bekritzelt und beschmiert. Zeugnisse dieser nicht autorisierten Aktivitäten sollen im Haus auch Spuren zurücklassen dürfen, genauso wie Schwalben- und Vogelnester irgendwo am Haus und Gras und Bäume, die irgendwo an hierfür nicht eingeplanten und vorgesehenen Stellen wachsen.

Monogramme und Handabdrücke der Maurer in dem nassen Verputz sollen ebenso belassen werden, wie die zusätzlichen Bereicherungen irgendwo, von irgend jemandem angebracht.

Die Toleranz der „Nicht-Reglementierten-Unregelmäßigkeiten“ ist ein wichtiger Bestandteil des Fensterrechts.

Sterile Sauberkeit, reglementierte Gleichmacherei und Monokulturen in allen ihren Spielarten sind nicht nur der Tod jeglichen Lebens, sondern auch das Symptom des Niedergangs unserer Zivilisation.

Hundertwasser, 1985

Kategorie(n): Hundertwasser zum Haus

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.